Beauftragte für Medizinproduktesicherheit erfüllen in unseren Einrichtungen u. a. folgende Aufgaben:
Kontaktperson für Anwender, Behörden, Hersteller, Vertreiber im Zusammenhang mit Meldungen über Risiken von Medizinprodukten sowie bei der Umsetzung der notwendigen korrektiven Maßnahmen.
Koordinierung der Rückrufmaßnahmen der Hersteller in unseren Einrichtungen nach § 5 des Medizinproduktegesetztes.
Koordinierung interner Prozesse der Gesundheitseinrichtung zur Erfüllung der Melde- und Mitwirkungspflichten der Anwender und Betreiber.